Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Neanderbad

§ 1 Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Neanderbades der Stadtwerke Erkrath GmbH

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich.

3. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen (z. B. für Solarien, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

4. Das Personal des Neanderbades übt das Hausrecht aus, den Anweisungen ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

5. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Neanderbades werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4d werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden umgehend gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

6. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

7. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Stadtwerke Erkrath GmbH erlaubt.

§ 2 Öffnungszeiten, Preise

1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben und sind an der Kasse einsehbar.

2. Die Schwimmbecken sind 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

4. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

5. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 3 Zutritt

1. Der Besuch des Neanderbades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für das Neanderbad sein. Mit Betreten des Neanderbades ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

3. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Vom Badbetreiber überlassene Gegenstände können Zutrittsberichtigungen, wie z.B. Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel oder Datenträger des Zahlungssystems (Chipcoins), sowie Leihsachen sein.

4. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer volljährigen Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Solarien, Wasserrutschen) sind möglich.

5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

6. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:

• die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
• die Tiere mit sich führen,
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

§ 4 Verhaltensregeln

1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

4. Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

5. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

6. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

7. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.

9. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

10. Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

11. Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

12. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

13. Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

14. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

§ 5 Haftung

1. Die Stadtwerke Erkrath GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 3 (3) vom Badbetreiber überlassenen Zutrittsberechtigungen werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:

• Verlust des Chipcoins 10 Euro
• Verlust eines Schlüssels 25 Euro

Die genannten Pauschalbeträge übersteigen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden, durchschnittlichen Schaden nicht. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder dass er niedriger sei als der Pauschalbetrag.

§ 6 Streitbeilegungsverfahren

Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs¬stelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).

§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln

1. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.

2. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

4. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

5. Die Benutzung der Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

6. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

7. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

8. Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

Haus- und Badeordnung Neanderbad Stand Januar 2019

Ergänzung der Haus- und Badeordnung für das Neanderbad Erkrath

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Neanderbad und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  2. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken
  3. Abstandsregelungen (1,50 m) und -markierungen im gesamten Schwimmbadbereich und der Gebäude und der Dusch- und Sanitäranlagen sind zu beachten.
  4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz.
  6. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
  7. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  8. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  9. Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

  1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen auf Atemwegserkrankungen.
  2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).  
  5. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume frei sind).
  6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden. Diese Bereiche sind der Ein- und Ausgangsbereich sowie der Umkleidebereich mit den vorgelagerten Verkehrsflächen.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  1. Halten Sie in allen Räumen und in den Schwimmbecken die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  2. Dusch- und WC-Bereiche dürfen von max. 4-6 Personen betreten werden.
  3. In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  4. In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  5. Bahnleinen sind so gespannt, dass immer zwei Bahnen zusammenliegen. Auf der rechten Bahn wird vom Startblock aus gesehen in Richtung Sprunganlage geschwommen und auf der anderen Bahn zurückgeschwommen.
  6. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  7. Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
  8. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
  9. Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen, Umkleidebereichen) und enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
  10. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

§ 4 Sperrung einzelner Bereiche

Zur Sicherheit der Badegäste werden folgende Bereiche nicht mehr bzw. eingeschränkt zur Verfügung gestellt.

  • Solebecken (Öffnung in Vorbereitung)
  • Solarium
  • Sammelumkleiden
  • Föhnstation

Einschränkungen in folgenden Bereichen

  • Duschanlagen
  • Sanitäranlagen
  • Umkleidebereich

Sperrungen

  • Solebecken (Öffnung in Vorbereitung)
  • Solarium
  • Sammelumkleiden
  • Föhnstation

Diese Sperrungen / Einschränkungen werden bei sich verändernden Bedingungen jeweils immer wieder überprüft und ggfls. angepasst.

  • Max. gleichzeitige Belegung des Neanderbades bis zu 400 Personen

§ 5 Eintrittskarten für das Neanderbad / Ablauf Eintritt und Verlassen des Bades

  1. Die Eintrittskarten für das Neanderbad können wie gewohnt im Kassenbereich erworben werden. Aufgrund der behördlichen Vorgaben, ist eine Registration jeder Person inklusive der Kontaktdaten, sowie der Einlass- und Auslasszeiten vor Betreten des Bades zwingend vorgeschrieben. Zu diesem Zweck gibt es vor der Kasse einen Bereich, in dem die Meldezettel ausgefüllt werden können, oder von der Homepage des Neanderbades heruntergeladen und zu Hause bereits ausgefüllt und zum Besuch mitgebracht werden. Dies verkürzt deutlicht die Wartezeit bis zum Eintritt ins Bad. Die Formulare sind beim Kauf der Eintrittskarten vorzuzeigen, und beim Verlassen des Bades an der Kasse abzugeben. Die Meldezettel werden nach Ablauf der jeweils gültigen Aufbewahrungspflicht sicher vernichtet. Diese Maßnahmen wurden durch die Landesregierung angeordnet, da die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten gewährleistet sein muss. Dies ist im Interesse alle Gäste.

    Ein Eintritt ohne Registration ist nicht gestattet.
  2.  Da die Anzahl der gleichzeitig in der Anlage verweilenden Personen sehr stark reglementiert ist, werden nur noch Eintrittskarten mit einer Verweildauer von 2,5 Stunden (Normaltarif) verkauft. Ein längeres Verweilen ist nicht gestattet.
  3. die Mitarbeiter sind berechtigt, im Zweifel die angegebenen Daten zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht stimmen, sind diese wiederum berechtigt, der Person den Eintritt zu verweigern, und in gravierenden Fällen, ein Hausverbot zu erteilen. Der Eintrittspreis wird in solchen Fällen nicht erstattet.

Diese Erweiterung zur Haus- und Badeordnung tritt zum 13.08.2020 in Kraft und ersetzt, bzw. ergänzt die vorhandene Haus- und Badeordnung.

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
geschlossen
06:30 - 21:00 Uhr
06:30 - 21:00 Uhr
06:30 - 20:00 Uhr
06:30 - 21:00 Uhr
08:00 - 20:00 Uhr
08:00 - 20:00 Uhr


Letzter Einlass: jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Adresse

Neanderbad
Hochdahler Straße 145
40699 Erkrath

Telefon 02104 - 81 00 81
office@neanderbad.de

Anfahrt
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